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Berufsunfähigkeitsversicherung – Vorsorge im Fall der Fälle

Auf dieser Seite finden Sie unser Angebot zur Berufsunfähigkeitsversicherung sowie allgemeine Informationen zum Wegfall der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente. Für Ihre Fragen können Sie uns jederzeit telefonisch erreichen – lassen Sie sich kompetent beraten.

Kürzungen durch die Rentenreform

Seit dem 1. Januar 2001 gibt es gravierende Änderungen für Menschen, die ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben können. Die frühere Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente wurde durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt.

Die Erwerbsminderungsrente

Die neue, zweistufige (volle bzw. halbe) Erwerbsminderungsrente staffelt sich danach, wie viele Stunden ein gesundheitlich beeinträchtigter Versicherter pro Tag erwerbstätig sein kann. Bei der (früheren) Berufsunfähigkeitsrente hat ein betroffener Versicherter noch 2/3 der vollen (früheren) Erwerbsunfähigkeitsrente bekommen.

Zwar gibt es bei der Berufsunfähigkeitsrente einen Vertrauensschutz für Ältere, dennoch kann ein Versicherter ab 01.01.2001 grundsätzlich nur noch mit der Hälfte der bisherigen Erwerbsunfähigkeitsrente rechnen.

Für alle Jüngeren (Jahrgang 1961 und jünger) fällt die Berufsunfähigkeitsrente ganz weg, sodass die private Vorsorge zum wichtigen Bestandteil des Lebens wird.

Die Neuerungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung im Detail

Die Verweisung auf andere Berufe ist ein eingreifender Bestandteil der neuen Regelung. Das bedeutet, dass ein Erwerbstätiger, der durch Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben, ab sofort auf einen anderen Beruf verwiesen werden kann. Der bisherige Status, die Ausbildung, die Zumutbarkeit und auch das Einkommen sind hierbei ohne Bedeutung.

Das Zwei-Stufen-Modell der neuen Erwerbsminderungsrente bedeutet

  • bei einer Arbeitsfähigkeit von unter 3 Stunden täglich erhält der Versicherte die volle Erwerbsminderungsrente.
  • bei einer Arbeitsfähigkeit von 3 bis unter 6 Stunden täglich erhält der Versicherte die halbe Erwerbsminderungsrente.
  • Bei einer Arbeitsfähigkeit von 6 Stunden und mehr erhält der Versicherte keine Erwerbsminderungsrente.

Die privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen der LV 1871 sorgen für die richtige Ergänzung zu den neuen gesetzlichen Regelungen.

Produktbeschreibung Angebot Berufsunfähigkeitsversicherung

SBU
Selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung

SBUR
die FIRST-CLASS-POLICE: Selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung mit Beitragsrückgewähr

SBUL
Selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung mit verlängerter Leistungsdauer

BU
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

BUR
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit Beitragsrückgewähr

BUL
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit verlängerter Leistungsdauer

Ergänzungen zu den Berufsunfähigkeits-Versicherungen (SBU + BUZ)

Lebenslange Berufsunfähigkeitsrente
Karenzzeit
Unfall-Berufsunfähigkeitsrente
Dynamikfortführung bei Berufsunfähigkeit (nur BUZ)
Garantierte Rentensteigerung bei Berufsunfähigkeit
Classic BU(Z)
Golden BU(Z)

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