EBH
Eisenbahn Beamten Hilfsgemeinschaft
Telefon: 06157 6587
Spezialtarif für beurlaubte Beamte
Profitieren auch Sie von unserem Spezialtarif für beaurlaubte Beamte bzw. Beamte in der Beurlaubung, selbständige Ehepartner von DB Beamten (Beamte der Deutschen Bahn), gleich welches Einkommen oder Ehepartner von DB Beamten über der Versicherungspflichtgrenze.
Beurlaubte Beamte
Ihre jetzige Absicherung als beurlaubter Beamter:
KVB etwa 80% plus etwa 20% Restkosten.
Theoretisch sind das 100% – doch in der Praxis sieht das anders aus.
Rechenbeispiel:
Bei einer neuen Brille bekommen Sie lediglich einen Kostenzuschuss von 80% aus 26,- Euro für das Gestell und 8% aus je 25,- Euro für die Gläser
Sollte Ihre Brille jetzt 800,- Euro kosten, bekommen Sie nur einen Zuschuss von ca. 60,80 Euro
Ihr Eigenanteil: 739,20 Euro
In der Zeit Ihrer Beurlaubung haben sie die Möglichkeit, eine Erstattung von 100 % zu bekommen. Sehen Sie selbst:
- 100% Erstattung nach Vorleistung der KVB
- 50% Erstattung bei Heilpraktikerbehandlung
Ob die Umstellung für Sie machbar ist und wie Sie noch Geld sparen ?
Rufen Sie uns an unter 06157 6587 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Selbständige Ehepartner von DB Beamten
Sie können Ihren Ehepartner wenn er Selbständig/Freiberuflich tätig ist, in der KVB mitversichern bis zu einem Jahresverdienst von 17.000,- Euro. Über dieser Verdienstgrenze kann man sich privat bei der KVB versichern.
Die bessere Lösung ist:
Eine 100%ige Absicherung KVB und Generali.
- 100% Erstattung nach Vorleistung der KVB
- 50% Erstattung bei Heilpraktikerbehandlung
Wenn der Jahresverdienst unter die 17.000,- Euro fällt, sind Sie wieder mit dem Familienbeitrag bei der KVB und mit Restkosten bei der Generali versichert.
Ob die Umstellung für Sie machbar ist und wie Sie noch Geld sparen ?
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Ehepartner von DB Beamten über der Versicherungspflichtgrenze
Viele privat und freiwillig Versicherte bezahlen jeden Monat zu viel Beitrag für ihre Krankenversicherung. Sie auch?
Die Krankenversicherungspflichtgrenze wird auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) bezeichnet. Sie bestimmt über Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen diese Grenze übersteigt, sind bei den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht versicherungspflichtig und können in die Private Krankenversicherung wechseln.
Die Krankenversicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung wird jährlich vom Gesetzgeber neu festgelegt.
- 100% Erstattung nach Vorleistung der KVB
- 50% Erstattung bei Heilpraktikerbehandlung
Sie sind in der KVB mitversichert und mit dem Generali Beitrag erhalten Sie eine Bescheinigung zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses nach § 257 SGB V
Ob die Umstellung für Sie machbar ist und wie Sie noch Geld sparen ?
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