EBH
Eisenbahn Beamten Hilfsgemeinschaft

Telefon: 06157 6587

Krankenversicherung für Beamte & Eisenbahnbeamte

Die private Restkostenversicherung für KVB Mitglieder.

Als Mitglied der KVB genießen Sie die Vorzüge einer guten Krankenversicherung. Dieser Versicherungsschutz deckt jedoch die Krankheitskosten nicht in voller Höhe ab; die verbleibenden Restkosten können Sie erheblich belasten. Diese Erstattungslücke wird besonders spürbar, wenn Sie bei stationärer Krankenhausbehandlung privatärztliche (Chefarzt) im Zweibett- oder Einbettzimmer in Anspruch nehmen müssen.

Erfahren Sie mehr über die private Restkostenversicherung für KVB Mitglieder und Eisenbahnbeamte

Restkosten Tarif EBHA bis Z

Das Kombinationssystem EBH von A bis Z:
Tarif EBH A Für ambulante Heilbehandlung.
Tarif EBHA S2 und EBH S 1 Für stationäre Heilbehandlung im Zweibett- oder Einbettzimmer eines Krankenhauses einschließlich privatärztlicher Behandlung
Tarif EBHZ für zahnärztliche Behandlung

Restkosten Tarif KBB

Ein Kompakt-Tarif für alle KVB Mitglieder.
Unsere Leistungen: Ambulante ärztliche Leistungen Arzneien, Heil- und Hilfsmittel sowie Hebammenleistungen. Wahlweise Leistungen bei stationärer Krankenhausbehandlung im Mehrbett-, Zweibett- oder Einbettsimmer einschließlich privatärztlicher Behandlung, Zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz, Stift-, Band- und Verblendkronen, Zahn- und Kieferregulierungen, Heilpraktiker Behandlungen und Arzneien sowie die Auslandskrankenversicherung.

Studenten Tarif BB

Die private studentische Krankenversicherung für KVB-Angehörige.
Wir bieten Studenten, die Anspruch auf Leistungen aus der KVB haben, einen Preisgünstigen Krankenversicherungsschutz. Sie sparen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung bis zu 500 € jährlich.
Weiterversicherung auch über 25/27 Jahre, oder wenn aus der KVB ausgeschieden

Vollversicherung für Auszubildende und Studenten

Zu Beginn eines Studiums oder einer Berufsausbildung haben Sie die Möglichkeit Ihren privaten Krankenversicherungsschutz individuell und bedarfsgerecht zu bestimmen. Gerne stehen wir Ihnen für eine kompetente Beratung zur Verfügung.

Sondertarif für…
….Beurlaubte Beamte
….Selbständige Ehepartner
….Ehepartner über der Beitragsemessungsgrenze

Sondertarif Tarif KBBF 100 % Erstattung

Mit Leistungen für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung für in der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) mitversicherten Ehegatten, beurlaubte Beamte, die keinen Fürsorgeanspruch gegen die DB haben und ausschließlich Anspruch auf den allein aus Beitragsmitteln gedeckten Anteile der Tarifleistung, der KVB haben.

DB Beamte ohne KVB Tarif KDB

Mit Leistungen für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung für Beamte des BEV, die nicht Mitglied der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) sind und keinen Beihilfeanspruch gegen einen anderen Dienstherrn als das BEV haben.

Krankenhaustagegeld Tarif EKHT

Eine Krankenhaustagegeldversicherung empfehlen wir Ihnen, wenn Sie sich gegen die während eines Krankenhausaufenthaltes zusätzlich entstehenden Kosten finanziell absichern möchten.
Zahlung des vereinbarten Krankenhaustagegeldes vom ersten Tag eines stationären Krankenhausaufenthalts ohne Kostennachweis.

Anwartschaftsversicherung

für berufstätige Ehepartner und Familienangehörige von KVB Mitgliedern. Beim Aufleben des Versicherungsschutzes keine Gesundheitsfragen. Befreiung aus der gesetzlichen Krankenversicherung bei Rentenbeginn. (Privatpatient.)

Beitragsreduzierung

Durch die Beitragsreduktionskomponente EBE63 kann festgelegt werden, dass sich ab dem vollendeten 63. Lebensjahr der versicherten Person, der bis dahin zu zahlende Monatsbeitrag für eine Krankheitskostenversicherung um den vereinbarten Reduktionsbeitrag vermindert.
Höhe des Reduktionsbeitrages.
Maximal können 75 % des Monatsbeitrags, der zum Abschluß- oder Änderungszeitpunkt für die Krankheitskostentarife (Tarife für ambulanten, stationären oder zahnärztlichen versicherungsschutz), als Reduktionsbetrag vereinbart werden.

Für alle aufgeführten Leistungsaussagen gilt: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des gewählten Tarifs, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Rahmen- bzw. Muster- und Tarifbedingungen), dem Versicherungsschein sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen.

Wenn Sie eine kompetente Beratung wünschen, dann rufen Sie uns einfach unter 06157 / 6587 an oder schicken uns eine kurze Nachricht!

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